Dr. Karl-Heinz Brakhage -
Dipl. Math. Jörn Thies Frings -
Dipl. Ing. Christian Windisch
Bonuspunkte gem. BPO
Ab dem SS2010 bieten wir in den Kleinübungen die Möglichkeit an,
Bonuspunkte zu erwerben. Dazu muss man sich
fristgerecht zu den Kleingruppen anmelden,
diese regelmäßig besuchen (maximal zwei Fehltermine) und
erfolgreich an den Minitests teilnehmen. Davon wird es im SS 2011 zwei geben.
Abhängig von der Leistung im Minitest werden dann Bonuspunkte vergeben werden,
die auf das Ergebnis der Klausur angerechnet werden.
Insgesamt wird der Bonuspunkteanteil zehn Prozent der Hauptprüfung ausmachen.
Die genauen Bedingungen für dieses Semester sehen zusammengefasst wie folgt aus:
Bis zu sechs Punkte der Klausur, das entspricht 10%, kann man durch Erfüllung
der folgenden Bedingungen erreichen:
fristgerechte Anmeldung zu den Kleingruppen,
maximal zwei Fehltermine
Punktvergabe bei den beiden Minitests:
Ab erreichtem Prozentteil
25%
37.5%
50%
62.5%
75%
87.5%
Anzahl Bonuspunkte
0.5
1.0
1.5
2.0
2.5
3.0
Die Anzahl der Punkte aus beiden Tests wird dann addiert und es wird auf eine ganze Zahl gerundet.
Die Art der Minitests entspricht dem Verständnisfragen-Teil der Klausur.
Man muss aber pro Aufgabe mindestens drei Teilaufgaben beantworten!
Wir werden einen Nachschreibtermin für diejenigen anbieten,
die einen Minitest wegen Krankheit (ärztliches Attest!) versäumt haben.
Zur Erinnerung: §12 der BPO sieht vor:
(7) Es können für kontinuierliche kleinere Leistungsüberprüfungen (z. B.
Hausaufgaben oder Konstruktionsübungen) Bonuspunkte vergeben werden, die auf
das Ergebnis der Klausur angerechnet werden. Insgesamt darf der
Bonuspunkteanteil nicht mehr als zehn Prozent der Hauptprüfung ausmachen. Die
Teilnahme an den Leistungsüberprüfungen und an den zugehörigen
Übungsveranstaltungen ist freiwillig. Der Dozent gibt zu Beginn des Semesters,
spätestens jedoch bis zum Termin der ersten Veranstaltung im Campus-System die
genauen Kriterien für den Erwerb von Bonuspunkten bekannt. Diese müssen genaue
Angaben zu Anzahl und Art der im Semester zu absolvierenden bonuspunktfähigen
Übungen sowie zum Korrektur- und Bewertungsmodus enthalten. Aus letzterem muss
insbesondere hervorgehen, welcher Prozentanteil der Punkte der Hauptprüfung
(bis max. 10 Prozent) durch Bonuspunkte hinzugewonnen werden kann und für
welche erzielte Leistung wie viele Bonuspunkte vergeben werden. Wenn eine
Kandidatin oder ein Kandidat die Hauptprüfung nicht besteht, verfallen die
oben genannten Bonuspunkte. Gemäß §6 Abs. 3 wird die Wiederholungsprüfung als
Gesamtprüfung durchgeführt.
Die Teilnahme an den Kleingruppenübungen ist für die Bachelor-Studierenden keine Pflicht.
Wir empfehlen aber dringend, diese zu besuchen - auch wenn man keine Bonuspunkte erwerben möchte.
Karl-Heinz Brakhage
Letzte Bearbeitung: 8. März 2011